Garantie

Garantie-Erklärung

10 Jahre Garantie auf alle Feiyue Maschinen – Ihre Sicherheit ist uns wichtig.

Bei Feiyue tun wir alles dafür, dass deine Feiyue Nähmaschine, Overlock-, Coverlockmaschine oder Stickeinheit deine Erwartungen erfüllt und dich zuverlässig bei deinen Projekten begleitet.

Sollte wider Erwarten doch einmal etwas nicht einwandfrei funktionieren, sind wir für dich da. Melde dich einfach bei unserem Kundendienst – wir helfen dir schnell, persönlich und unkompliziert weiter.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir dir bei dem Erwerb einer Feiyue Nähmaschine, einer Feiyue Overlockmaschine, einer Feiyue Cover/-lockmaschine oder Feiyue Stickeinheit eine Garantie nach den nachfolgenden Bestimmungen an:

1. Garantiegeber

Für deine Feiyue Nähmaschine, Overlockmaschine, Coverlockmaschine oder Stickeinheit übernimmt die OHANA GmbH, Schulstraße 12, 58332 Schwelm, (im Folgenden: Feiyue) ausschließlich gegenüber Verbrauchern, die Erstkunden sind, diese Hersteller-Garantie zu den nachfolgenden Bedingungen.

2. Umfasste Produkte

Von dieser Garantie umfasste Produkte sind die Folgenden: Feiyue-Nähmaschinen, Feiyue Overlockmaschinen, Feiyue Cover/-lockmaschinen und Feiyue Stickeinheiten.

3. Gesetzliche Rechte

Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche (Gewährleistungsrechte) des Verbrauchers, die diesem gegenüber seinem Verkäufer zustehen und die er unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, nicht ein.

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelhaftungsansprüchen (Gewährleistung). Sie gilt auch unbeschadet weiterer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Feiyue oder ihre Erfüllungsgehilfen.

Diese, insbesondere für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte, die er unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls etwaige Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen seinen Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde/Verbraucher das Produkt erworben hat.

4. Definitionen

„Verbraucher" im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche Person, die das Produkt nicht zu Zwecken erworben hat, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, insbesondere die das Produkt nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit an Dritte zu veräußern oder bei Dritten zu installieren.

„Erstkunde" ist der Verbraucher, der das Feiyue Produkt als erster Verbraucher direkt von Feiyue oder einem Feiyue Vertriebspartner erworben hat.

„Garantienehmer" ist der Erstkunde, der Verbraucher ist und sich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen bei Feiyue registriert hat.

5. Registrierung (wichtig!)

Die Rechte aus dieser Garantie können gegenüber Feiyue erst nach erfolgter Registrierung auf der Feiyue Homepage (www.feiyue.eu) unter dem Menüpunkt „Garantie-Registrierung" nach Angabe der dort erforderlichen Daten geltend gemacht werden.

Die Registrierung hat hierzu innerhalb eines Monats nach Kaufdatum zu erfolgen.

Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts an dem Beginn der Garantiezeit gemäß Ziffer 6. Eine Bestätigung der Garantie-Registrierung erhalten Sie sodann per E-Mail.

6. Garantiezeit: 10 Jahre

Diese Garantie gilt für eine Frist von 10 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes durch den Erstkunden; sie gilt europaweit und ist vom Erstkunden nicht übertragbar.

Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

7. Garantieumfang

Im Rahmen dieser Bedingungen garantiert Feiyue gegenüber dem Garantienehmer, dass die unter Ziffer 2 genannten, von dieser Garantie umfassten Produkte, frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben.

Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Garantie für die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen in der Gebrauchsanleitung.

8. Ausgenommene Teile

Insbesondere folgende Teile/Produkte unterliegen nicht der Garantie: Nadeln, Spulen, Glühleuchten, Kohlebürsten, Einfädelvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle anderen Teile, die dem normalen Verschleiß unterworfen sind.

9. Voraussetzungen & Erlöschen

Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches aus dieser Garantie ist neben der Registrierung nach Ziffer 5 eine fachgerechte Benutzung und Wartung gemäß der Bedienungsanleitung, die Einhaltung der Bedienungsanleitung und die Verwendung der Feiyue-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von Feiyue.

Dem Garantienehmer bleibt es in einem solchen Fall nachgelassen nachzuweisen, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der z.B. fehlerhaften Verwendung und dem Garantiefall nicht besteht.

Die Garantie erlischt, wenn:

– die Maschine nicht bestimmungsgemäß und nur für haushaltsübliche Zwecke verwendet wurde

– unbefugte Personen Reparaturen, Reparaturversuche oder Veränderungen am Gerät vornehmen

– Schäden durch missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung entstehen

– Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.) ursächlich sind

– die Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet wurden

– Gewaltanwendung (z.B. Schlag, Stoß, Fall) vorliegt

– eigenmächtige Reparaturversuche unternommen wurden

– die Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung erfolgte

– die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist

Alle Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig.

10. Geltendmachung

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Garantienehmer durch Fehleranzeige an OHANA GmbH, Schulstraße 12, 58332 Schwelm, per E-Mail an: mail@feiyue.de innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber Feiyue oder dem Händler, bei dem der Garantienehmer das Produkt gekauft hat, geltend machen.

Die Fehleranzeige muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung, den Namen und die Anschrift des Erstkunden und einen Nachweis, dass und wann der Kunde das Feiyue Produkt als Erstkunde erworben hat (z.B. durch Kaufbeleg) enthalten.

Voraussetzung ist überdies, dass der Garantienehmer den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen.

Es obliegt dem Garantienehmer zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen oder erloschen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs, des Kaufvertrages o.ä.). Feiyue ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

11. Leistungen im Garantiefall

Feiyue steht es im Garantiefall frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Garantienehmer den Kaufpreis zu erstatten.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Feiyue ist berechtigt, für das betroffene Produkt ein ähnliches Produkt zu liefern, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Fehleranzeige das betroffene Produkt z.B. nicht mehr hergestellt wird.

Ausgetauschte Geräte oder Teile von Geräten gehen in das Eigentum von Feiyue über. Sofern Feiyue eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies bestätigt, gibt der Garantienehmer das Produkt zurück und Feiyue erstattet ihm sodann den gezahlten Kaufpreis auf ein von ihm genanntes Konto.

12. Versand im Garantiefall

Falls ein Garantiefall eintritt und in Form einer Instandsetzung oder eines Austausches notwendig wird, wenden Sie sich bitte zunächst wie unter Ziffer 10 beschrieben an Feiyue und schicken sodann, gemäß den Anweisungen, die Sie von Feiyue erhalten, die Maschine auf eigene Kosten ordnungsgemäß verpackt und versichert an Feiyue. Versenden Sie die Maschine möglichst mit der originalen Styropor-Innenpolsterung im Originalkarton – so können Transportschäden weitgehend ausgeschlossen werden.

13. Kosten bei Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind sämtliche entstehenden Kosten vom Garantienehmer selbst zu tragen, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.

Sofern der Garantienehmer nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen. Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet Feiyue im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Garantienehmer in diesem Fall nicht.

Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Schwelm, Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Hagen, Deutschland.

OHANA GmbH, Schulstraße 12, 58332 Schwelm
E-Mail: mail@feiyue.de · www.feiyue.eu

Fragen? Wir helfen dir gerne weiter.

mail@feiyue.de